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Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

8 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung
81 Medizinische Gesundheitsberufe
815 Tiermedizin und Tierheilkunde

815 Tiermedizin und Tierheilkunde

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in den Bereichen Tiermedizin und Tierheilkunde.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● Klein-, Groß- und Nutztiere untersuchen und behandeln, Tierbesitzer/innen über Behandlungsmethoden sowie die richtige Ernährung und Haltung von Tieren beraten
● Tierseuchen, Parasiten und Zoonosen (auf Menschen übertragbare Tierkrankheiten) bekämpfen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung anordnen bzw. durchführen
● bei der Verarbeitung und Produktion tierischer Lebensmittel den Herstellungsprozess lebensmittelhygienisch überwachen, z.B. Laboruntersuchungen durchführen
● in der veterinärmedizinischen Forschung mitwirken, Forschungsberichte verfassen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 8150 Tierärzte/-ärztinnen (ohne Spezialisierung) 8151 Tierärzte/-ärztinnen für Groß- und Nutztiere 8152 Tierärzte/-ärztinnen für Haus- und Heimtiere 8153 Tierheilpraktiker/innen 8158 Berufe in der Tiermedizin und Tierheilkunde (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 8159 Führungskräfte – Tiermedizin und Tierheilkunde
Nicht einzubeziehende Positionen:
115 Tierpflege

Abgrenzung

Kurztitel

Tiermedizin und Tierheilkunde

Ebene

Ebene 3: Berufsgruppe