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Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

4 Naturwissenschaft, Geografie und Informatik
42 Geologie-, Geografie- und Umweltschutzberufe
423 Umweltmanagement und -beratung

4233 Strahlenschutzbeauftragte

Inhalt: Angehörige dieser Berufe stellen die Einhaltung der Vorschriften zum Strahlenschutz sicher, schützen Menschen und Sachgüter vor dem Einwirken schädlicher Strahlen und entfernen chemische, biologische oder radioaktive Verunreinigungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● sicherstellen, dass beim Umgang mit radioaktiven Stoffen unnötige Strahlenexpositionen oder Konta-minationen von Personen, Sachgütern oder der Umwelt vermieden werden
● Messungen, Prüfungen, Kontrollen durchführen, um die Einhaltung technischer, ärztlicher und organi-satorischer Vorschriften in Betrieben zu überwachen
● Messergebnisse dokumentieren, Dokumentationssysteme einrichten und pflegen
● geeignete Schutzmaßnahmen planen und realisieren
● technische Strahlenschutzgeräte pflegen und auf Funktionstüchtigkeit prüfen
● Risiken an den Arbeitsplätzen identifizieren, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen oder betrieblichen Vorschriften und Gefahren melden sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Strahlenschutzes initiieren
● Kontaminationen, z.B. durch schwerwiegende und nachhaltige chemische, biologische oder radioaktive Belastungen, beseitigen
● Pläne und Strategien für die fachgerechte Entsorgung belasteter Stoffe sowie Chemikalienreste erstellen und implementieren
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 42333 Strahlenschutzbeauftragte – komplexe Spezialistentätigkeiten 42334 Strahlenschutzbeauftragte – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
5312 Berufe in Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik

Kurztitel

Strahlenschutzbeauftragte

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe