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Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
51 Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung)
512 Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur

5123 Berufe in der Flugsicherungstechnik

Inhalt: Angehörige dieser Berufe überwachen Einrichtungen, die dem sicheren Flugbetrieb dienen, halten diese instand und beseitigen etwaige Störungen.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
● technische Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung von elektronischen und computerisierten Navigationssystemen und Ausrüstung übernehmen
● flugsicherungstechnische Einrichtungen, z.B. Radaranlagen oder Anlagen für Navigation und Kommunikation, bedienen und überwachen
● Geräte zur Flugsicherung instand halten und auf mögliche Fehlerquellen überprüfen
● bei auftretenden Fehlern Störungsanalysen durchführen, die Fehler beheben bzw. die entsprechenden Reparaturen veranlassen
● Kontrollstandards und Verfahren zur Gewährleistung einer effizienten Funktion und Sicherheit von Flugsicherungssystemen einführen
● Beratungsleistungen zur Konstruktion und zum Einsatz von Flugsicherungssystemen erbringen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 51233 Berufe in der Flugsicherungstechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten 51234 Berufe in der Flugsicherungstechnik – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:
2523 Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik
5112 Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb
5153 Berufe in der Überwachung und Steuerung des Luftverkehrsbetriebs

Kurztitel

Berufe in der Flugsicherungstechnik

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe