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Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

8 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung
81 Medizinische Gesundheitsberufe
813 Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe

8132 Berufe in der Fachkinderkrankenpflege

Inhalt: Angehörige dieser Berufe pflegen und betreuen eigenständig verletzte oder erkrankte Säuglinge, Kinder und Jugendliche in bestimmten medizinisch-pflegerischen Fachgebieten.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:

mit ärztlichen Fachkräften zusammenarbeiten und bei ärztlichen Maßnahmen, z. B. bei der Narkose oder Kathetisierungen, assistieren

pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen bei erkrankten oder verletzten Säuglingen, Kindern und Jugendlichen nach ärztlicher Weisung durchführen, z. B. Maskenbeatmungen und Intubationen

Medikamente verabreichen und den Gesundheitszustand von Patienten und Patientinnen sowie ihre Reaktion auf Behandlungen überwachen und aufzeichnen

erkrankte oder verletzte Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder andere Erziehungsberechtigte psychosozial betreuen

das Pflegepersonal in bestimmten medizinisch-pflegerischen Fachgebieten anleiten

intensiven fachlichen Austausch mit anderen an der Pflege Beteiligten sowie mit ärztlichen und ggf. therapeutischen Fachkräften führen

bei erforderlichen medizinischen Sofortmaßnahmen mitwirken, z. B. Wiederbelebungsmaßnahmen oder künstliche Beatmung vornehmen

werdende Mütter und Väter bzw. Eltern mit Säuglingen in Belastungssituationen beraten und unterstützen, z. B. bei der Betreuung zu früh geborener, chronisch kranker oder behinderter Kinder
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 81323 Berufe in der Fachkinderkrankenpflege – komplexe Spezialistentätigkeiten
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Kurztitel

Berufe in der Fachkinderkrankenpflege

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe