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Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

3 Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik
32 Hoch- und Tiefbauberufe
322 Tiefbau

3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Tiefbau. Sie steuern und überwachen Baumaß-nahmen oder den Unterhalt bestehender Anlagen des Tiefbaus. Sie teilen das Personal ein, kalkulieren Kosten und sind für deren Einhaltung und die termingerechte Fertigstellung der Arbeiten zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:

Baumaßnahmen, u.a. im Straßen-, Brunnen, Abwasser- oder Wasserbau, beaufsichtigen und koordinieren

Vermessungen und Absteckarbeiten, z. B. für den Verlauf von Wegen, Straßen oder Kanälen, überwachen und ggf. selbst ausführen

in Betrieb befindliche Tiefbauanlagen kontrollieren, ggf. ihre Instandsetzung veranlassen

Arbeitsabläufe und Termine planen, Bauabläufe und Termineinhaltung überwachen, den Einsatz der Mitarbeiter/innen planen und organisieren

Qualität der ausgeführten Arbeiten überprüfen

Umsetzung und Einhaltung von Arbeitssicherheits und Umweltschutzmaßnahmen im Verantwortungsbereich gewährleisten

Mitarbeiter/innen anleiten, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 32293 Aufsichtskräfte – Tiefbau
Nicht einzubeziehende Positionen:

2119 Aufsichts- und Führungskräfte – Berg- und Tagebau und Sprengtechnik

3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur

5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung

Kurztitel

Aufsicht - Tiefbau

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe