Berufsklassifikationen
arrow_right_alt
Klassifikation der Berufe
Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
Berufsklassifikationen
•
Klassifikation der Berufe
Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020
25233 Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten
Klassifikationsstruktur
1 Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau
11 Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe
2 Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung
21 Rohstoffgewinnung und -aufbereitung, Glas- und Keramikherstellung und -verarbeitung
22 Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und -verarbeitung
23 Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung
24 Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe
25 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe
26 Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe
263 Elektrotechnik
27 Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe
29 Lebensmittelherstellung und -verarbeitung
3 Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik
31 Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe
34 Gebäude- und versorgungstechnische Berufe
4 Naturwissenschaft, Geografie und Informatik
41 Mathematik-, Biologie-, Chemie- und Physikberufe
43 Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe
5 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
51 Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung)
52 Führer/innen von Fahrzeug- und Transportgeräten
53 Schutz-, Sicherheits- und Überwachungsberufe
6 Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus
61 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe
62 Verkaufsberufe
63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe
7 Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung
71 Berufe in Unternehmensführung und -organisation
72 Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen und Steuerberatung
73 Berufe in Recht und Verwaltung
732 Verwaltung
8 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung
81 Medizinische Gesundheitsberufe
82 Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe, Medizintechnik
83 Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie
84 Lehrende und ausbildende Berufe
9 Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung
92 Werbung, Marketing, kaufmännische und redaktionelle Medienberufe
93 Produktdesign und kunsthandwerkliche Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau
94 Darstellende und unterhaltende Berufe
25233 Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten
Detailinformationen
Inhalt:
Diese Systematikposition umfasst alle Berufe der Luft- und Raumfahrttechnik, deren Tätigkeiten Spezialkenntnisse und Fertigkeiten erfordern. Angehörige dieser Berufe entwickeln, berechnen, konstruieren und erproben Maschinen und Anlagen im Luftfahrzeugbau oder kontrollieren die Betriebs- und Verkehrssicherheit von Luftfahrtgeräten.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:
Flugmaschinen oder Maschinenteile unter Berücksichtigung funktioneller, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte entwerfen und dimensionieren
statische und dynamische Belastungen an Flugmaschinen oder Maschinenteilen berechnen und Toleranzstudien als Entscheidungsvorlage erstellen
Konstruktionszeichnungen unter Angabe von Maßen, Toleranzen und Bearbeitungszeichen in unterschiedlichen Darstellungen mittels rechnergesteuerter Zeichenanlagen anfertigen
Arbeitsabläufe und Terminierung überwachen, Materialbedarf ermitteln, Qualitätssicherungssysteme konzipieren und umsetzen
Kunden und Kundinnen in der Anwendung, im Betrieb und bei der Wartung von Maschinen und Anlagen beraten
Betriebs- und Verkehrssicherheit von Luftfahrtgeräten wie Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen, Segelflugzeugen oder Ballonen und deren Bestandteilen kontrollieren
Herstelleranweisungen und alle einschlägigen Standards, Regeln und Normen, wie z. B. Lufttüchtigkeitsanweisungen, bei Wartung und Kontrolle beachten
Vorprüfunterlagen, Prüfpläne und Prüfanweisungen zur Durchführung von Eingangs-, Fertigungs- und Endkontrollen aufstellen
technische Prüfungen von Bauteilen oder ganzen Flugzeugen durchführen
Instandhaltungsprogramme für Luftfahrzeuge und Komponenten entwickeln, koordinieren und überwachen
Flugmaschinen oder Maschinenteile unter Berücksichtigung funktioneller, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte entwerfen und dimensionieren
statische und dynamische Belastungen an Flugmaschinen oder Maschinenteilen berechnen und Toleranzstudien als Entscheidungsvorlage erstellen
Konstruktionszeichnungen unter Angabe von Maßen, Toleranzen und Bearbeitungszeichen in unterschiedlichen Darstellungen mittels rechnergesteuerter Zeichenanlagen anfertigen
Arbeitsabläufe und Terminierung überwachen, Materialbedarf ermitteln, Qualitätssicherungssysteme konzipieren und umsetzen
Kunden und Kundinnen in der Anwendung, im Betrieb und bei der Wartung von Maschinen und Anlagen beraten
Betriebs- und Verkehrssicherheit von Luftfahrtgeräten wie Flugzeugen, Drehflüglern, Luftschiffen, Segelflugzeugen oder Ballonen und deren Bestandteilen kontrollieren
Herstelleranweisungen und alle einschlägigen Standards, Regeln und Normen, wie z. B. Lufttüchtigkeitsanweisungen, bei Wartung und Kontrolle beachten
Vorprüfunterlagen, Prüfpläne und Prüfanweisungen zur Durchführung von Eingangs-, Fertigungs- und Endkontrollen aufstellen
technische Prüfungen von Bauteilen oder ganzen Flugzeugen durchführen
Instandhaltungsprogramme für Luftfahrzeuge und Komponenten entwickeln, koordinieren und überwachen
Zugeordnete Berufe (Beispiele):
25233-100 Techniker/in - Luftfahrttechnik/B. Prof. Technik
25233-101 Bordmechaniker/in (Flugdiensttechniker/in)
25233-102 Maschineningenieur/in (FS) - Luftfahrzeugtechnik
25233-103 Techniker/in - Flugzeuginstandhaltung
25233-104 Projektassistent/in - Luftfahrttechnik
25233-107 Flugzeugbautechniker/in
25233-110 Flugzeugtechniker/in
25233-112 Luftfahrttechniker/in
25233-113 Luftfahrzeugtechniker/in
25233-114 Maschinentechniker/in - Luftfahrzeugtechnik
25233-115 Raumfahrttechniker/in
25233-117 Techniker/in - Maschinentechnik (Luftfahrzeugtechnik)
25233-119 Maschinenbautechniker/in - Luftfahrzeugtechnik
Nicht einzubeziehende Berufe:
Industriemeister/in - Flugzeugb./Luftfahrtt./B. Prof. Luftt.(25293)
Techniker/in - Metallbautechnik (Leichtmb.)/B. Prof. Technik(24413)
Flugsicherungstechniker/in(51233)
Industriemeister/in - Flugzeugb./Luftfahrtt./B. Prof. Luftt.(25293)
Techniker/in - Metallbautechnik (Leichtmb.)/B. Prof. Technik(24413)
Flugsicherungstechniker/in(51233)
Abgrenzung
Gegenüberstellung
kldb2010v2020 ⇄ kldb2010
kldb2010v2020 - kldb2010
Typ | Schlüssel | Titel | Beschreibung | Typ | Schlüssel | Titel |
---|---|---|---|---|---|---|
25233 | Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten | Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik - komplexe Spezialistentätigkeiten | 25233 | Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik - komplexe Spezialistentätigkeiten |
Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten
Typ
Schlüssel 25233
Titel Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik – komplexe Spezialistentätigkeiten
↕
Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik - komplexe Spezialistentätigkeiten
Typ
Schlüssel 25233
Titel Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik - komplexe Spezialistentätigkeiten
Beschreibung Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik - komplexe Spezialistentätigkeiten
- Bordmechaniker/in (Flugdiensttechniker/in)
- Flugzeugbautechniker/in
- Flugzeugtechniker/in
- Luftfahrttechniker/in
- Luftfahrzeugtechniker/in
- Maschinenbautechniker/in - Luftfahrzeugtechnik
- Maschineningenieur/in (FS) - Luftfahrzeugtechnik
- Maschinentechniker/in - Luftfahrzeugtechnik
- Projektassistent/in - Luftfahrttechnik
- Raumfahrttechniker/in
- Techniker/in - Flugzeuginstandhaltung
- Techniker/in - Luftfahrttechnik/B. Prof. Technik
- Techniker/in - Maschinentechnik (Luftfahrzeugtechnik)
Kurztitel
Luft- und Raumfahrttechnik - SpezialistEbene
Ebene 5: Berufsgattung© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.