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Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

J Kredit- und Versicherungsgewerbe
JA Kredit- und Versicherungsgewerbe
65 Kreditgewerbe

65.12.4 Genossenschaftliche Zentralbanken

Diese Unterklasse umfaßt:
– Deutsche Genossenschaftsbank als Spitzeninstitut der regionalen genossenschaftlichen Zentralbanken. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Weiterleitung von öffentlichen Mitteln im Rahmen spezieller längerfristiger Kreditprogramme; sie besitzt Emissionsrecht.
– Regionale Zentralinstitute der in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen Kreditgenossenschaften. Sie sorgen für den Geld- und Kreditausgleich und dienen als Verrechnungsstellen innerhalb ihres Bereichs. Darüber hinaus betreiben sie die üblichen Bankgeschäfte

Gegen­über­stellung

wz2003 - wz1993
Typ Schlüssel Titel Beschreibung Typ Schlüssel Titel
65.12.4 Genossenschaftliche Zentralbanken Genossenschaftliche Zentralbanken 65.12.4 Genossenschaftliche Zentralbanken
Genossenschaftliche Zentralbanken
Typ
Schlüssel 65.12.4
Titel Genossenschaftliche Zentralbanken
Genossenschaftliche Zentralbanken
Typ
Schlüssel 65.12.4
Titel Genossenschaftliche Zentralbanken

Beschreibung Genossenschaftliche Zentralbanken

  • Deutsche Genossenschaftsbank
  • Genossenschaftliche Zentralbanken
  • Zentralbanken, genossenschaftliche

Kurztitel

Genossenschaftliche Zentralbanken

Mitteltitel

Genossenschaftliche Zentralbanken

Langtitel

Genossenschaftliche Zentralbanken

Ebene

Ebene 6: Unterklasse