Wirtschaftszweigklassifikationen
arrow_right_alt
Klassifikation der Wirtschaftszweige
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008
Wirtschaftszweigklassifikationen
•
Klassifikation der Wirtschaftszweige
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Klassifikationsstruktur
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
C Verarbeitendes Gewerbe
20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen
23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
25 Herstellung von Metallerzeugnissen
26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
28 Maschinenbau
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
F Baugewerbe
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
46.1 Handelsvermittlung
47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
H Verkehr und Lagerei
J Information und Kommunikation
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
L Grundstücks- und Wohnungswesen
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
P Erziehung und Unterricht
Q Gesundheits- und Sozialwesen
R Kunst, Unterhaltung und Erholung
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
98 Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Detailinformationen
Dieser Abschnitt umfasst den Groß- und Einzelhandel (d. h. Verkauf ohne Weiterverarbeitung) mit jeder Art von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen beim Verkauf von Waren. Groß- und Einzelhandel sind die letzten Glieder in der Absatzkette für Waren.
Der Abschnitt umfasst außerdem die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.
Verkauf ohne Weiterverarbeitung umfasst die im Handel übliche Behandlung (handelsübliche Manipulation) wie Sortieren, Klassieren und Zusammenstellen von Waren, Mischen von Waren (zum Beispiel Mischen von Sand), Abfüllen in Flaschen (mit oder ohne vorherige Flaschenspülung), Abpacken, Auspacken und Umpacken zur Verteilung in kleineren Mengen, Lagerung (auch gefroren oder gekühlt).
Abteilung 45 umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughandel und -reparatur, während zu den Abteilungen 46 und 47 alle sonstigen Verkaufstätigkeiten gehören. Die Unterscheidung zwischen Abteilung 46 (Großhandel) und Abteilung 47 (Einzelhandel) erfolgt nach dem vorherrschenden Kundentyp.
Großhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren an Einzelhändler, Unternehmen, kommerzielle Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder den Wiederverkauf an andere Großhändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber, auch über das Internet. Die typischen Großhändler sind diejenigen, die Eigentümer der von ihnen gehandelten Waren sind. Dazu zählen beispielsweise Industriezulieferer, Exportfirmen, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlassungen und Verkaufsbüros (keine Ladengeschäfte), die von Hersteller- oder Bergbaueinheiten getrennt von ihren Produktionsanlagen eingerichtet werden, um ihre Produkte zu vermarkten, und die nicht lediglich Bestellungen für Direktlieferungen aus ihren Produktionseinrichtungen abwickeln. Ferner zählen dazu Waren- und Rohstoffmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter, die im Namen und auf Rechnung anderer Handel treiben, sowie landwirtschaftliche Einkaufs- und Absatzgenossenschaften.
Die Tätigkeit von Großhändlern besteht in der Regel darin, Waren in großen Mengen zusammenzustellen, zu sortieren und zu klassieren, auszupacken, umzupacken und in kleineren Mengen weiterzuverteilen (z. B. Arzneimittel), Waren zu lagern, zu kühlen, auszuliefern und aufzustellen, für ihre Kunden Werbung zu betreiben und Etiketten zu gestalten.
Einzelhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, einschließlich Warenhäusern, an Ständen, durch Versandhäuser, auch über das Internet, im Straßenhandel und durch Haustürverkauf, durch Verbrauchergenossenschaften, Auktionshäuser usw. Die Einzelhändler erwerben zumeist das Eigentum an den von ihnen gehandelten Waren, zum Teil sind sie aber auch als Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und verkaufen auf Konsignations- oder auf Kommissionsbasis.
Die Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe gehört zum Einzelhandel und wird nicht separat nachgewiesen.
Der Abschnitt umfasst außerdem die Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.
Verkauf ohne Weiterverarbeitung umfasst die im Handel übliche Behandlung (handelsübliche Manipulation) wie Sortieren, Klassieren und Zusammenstellen von Waren, Mischen von Waren (zum Beispiel Mischen von Sand), Abfüllen in Flaschen (mit oder ohne vorherige Flaschenspülung), Abpacken, Auspacken und Umpacken zur Verteilung in kleineren Mengen, Lagerung (auch gefroren oder gekühlt).
Abteilung 45 umfasst alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kraftfahrzeughandel und -reparatur, während zu den Abteilungen 46 und 47 alle sonstigen Verkaufstätigkeiten gehören. Die Unterscheidung zwischen Abteilung 46 (Großhandel) und Abteilung 47 (Einzelhandel) erfolgt nach dem vorherrschenden Kundentyp.
Großhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren an Einzelhändler, Unternehmen, kommerzielle Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder den Wiederverkauf an andere Großhändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber, auch über das Internet. Die typischen Großhändler sind diejenigen, die Eigentümer der von ihnen gehandelten Waren sind. Dazu zählen beispielsweise Industriezulieferer, Exportfirmen, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlassungen und Verkaufsbüros (keine Ladengeschäfte), die von Hersteller- oder Bergbaueinheiten getrennt von ihren Produktionsanlagen eingerichtet werden, um ihre Produkte zu vermarkten, und die nicht lediglich Bestellungen für Direktlieferungen aus ihren Produktionseinrichtungen abwickeln. Ferner zählen dazu Waren- und Rohstoffmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter, die im Namen und auf Rechnung anderer Handel treiben, sowie landwirtschaftliche Einkaufs- und Absatzgenossenschaften.
Die Tätigkeit von Großhändlern besteht in der Regel darin, Waren in großen Mengen zusammenzustellen, zu sortieren und zu klassieren, auszupacken, umzupacken und in kleineren Mengen weiterzuverteilen (z. B. Arzneimittel), Waren zu lagern, zu kühlen, auszuliefern und aufzustellen, für ihre Kunden Werbung zu betreiben und Etiketten zu gestalten.
Einzelhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte für den privaten Ge- oder Verbrauch, in Verkaufsräumen, einschließlich Warenhäusern, an Ständen, durch Versandhäuser, auch über das Internet, im Straßenhandel und durch Haustürverkauf, durch Verbrauchergenossenschaften, Auktionshäuser usw. Die Einzelhändler erwerben zumeist das Eigentum an den von ihnen gehandelten Waren, zum Teil sind sie aber auch als Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und verkaufen auf Konsignations- oder auf Kommissionsbasis.
Die Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe gehört zum Einzelhandel und wird nicht separat nachgewiesen.
Kurztitel
Handel;Instandh.u.Rep.v. KfzMitteltitel
Handel;Instandh.u.Rep.v.KfzLangtitel
Handel; Instandhaltung und Reparatur von KraftfahrzeugenEbene
Ebene 1: Abschnitt© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.