Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

62.10.2 Entwicklung und Programmierung von Computerspielen

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Gestaltung von Struktur und Inhalt, Erstellung, Änderung (einschließlich Updates und Patches), Testen und Pflege von Software und Anwendungen, einschließlich:
• Computerspielsoftware und -anwendungen / Spiele-Applikationen
• Computerspiel-Middleware
- Anpassung von Computerspielsoftware an Kundenanforderungen, d. h. Änderung oder Konfigurierung bestehender Anwendungen, damit sie in der Systemumgebung der Kundschaft betriebsfähig werden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Verlegen von Software oder Gaming-on-Demand-Diensten, Cloud-basierter Software und Anwendungen für das Spielen von Computerspielen, siehe Gruppe 58.2
- Entwicklung von Computerspielen im Zusammenhang mit dem Verlegen, siehe Gruppe 58.2
- Übersetzung oder Anpassung von Computerspielen für einen bestimmten Markt auf eigene Rechnung, siehe 58.29.0
- Betrieb von Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele, siehe 60.39.1
- Betrieb von Glücksspiel-Webseiten, siehe 92.00.3

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
62.10.2 Entwicklung und Programmierung von Computerspielen Entwicklung und Programmierung von Computerspielen ex 62.01.9 Sonstige Softwareentwicklung
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
62.10.2 Entwicklung und Programmierung von Computerspielen -

Stichwörter

  • Entwicklung und Programmierung von Computerspielen
  • Programmiererinnen und Programmierer (Entwicklung von Computerspielen)
  • Programmiererinnen und Programmierer (selbständig; Entwicklung von Computerspielen)
  • Programmierung von Computerspielen

Ebene

Ebene 5: Unterklasse