Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen58.29.0 Verlegen von sonstiger Software
Detailinformationen
Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Verlegen von sonstiger Software, einschließlich:
• Betriebssysteme
• Geschäfts- und andere Anwendungen (z. B. Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Software für Finanztechnologien)
• Cybersicherheitssoftware
• Modellierungssoftware
- Verlegen von sonstiger Software, einschließlich:
• Betriebssysteme
• Geschäfts- und andere Anwendungen (z. B. Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Software für Finanztechnologien)
• Cybersicherheitssoftware
• Modellierungssoftware
Diese Unterklasse umfasst ferner:
- Vermittlungstätigkeiten für das Verlegen von Software und Software-Downloads
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Software, siehe 18.20.0
- Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Software auf physischen Datenträgern, siehe 47.40.1
- Verlegen von Computerspielen, siehe 58.21.0
- Online-Bereitstellung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 60.39.1
- Betrieb von Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele, ohne sie zu verlegen, siehe 60.39.1
- Entwicklung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 62.10.2 und 62.10.3
- Übersetzung oder Anpassung von nicht kundenspezifischer Software für einen bestimmten Markt auf Honorar- oder Vertragsbasis, siehe 62.10.2 und 62.10.3
- Anwendungshosting, siehe 63.10.9
- Nutzung veröffentlichter Software zur Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, siehe Abschnitt L
- Vervielfältigung von Software, siehe 18.20.0
- Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Software auf physischen Datenträgern, siehe 47.40.1
- Verlegen von Computerspielen, siehe 58.21.0
- Online-Bereitstellung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 60.39.1
- Betrieb von Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele, ohne sie zu verlegen, siehe 60.39.1
- Entwicklung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 62.10.2 und 62.10.3
- Übersetzung oder Anpassung von nicht kundenspezifischer Software für einen bestimmten Markt auf Honorar- oder Vertragsbasis, siehe 62.10.2 und 62.10.3
- Anwendungshosting, siehe 63.10.9
- Nutzung veröffentlichter Software zur Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, siehe Abschnitt L
Abgrenzung
- 18.20.0 Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
- 47.40.1 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
- 58.21.0 Verlegen von Computerspielen
- 60.39.1 Online-Bereitstellung von Software
- 62.10.2 Entwicklung und Programmierung von Computerspielen
- 62.10.3 Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
- 63.10.9 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten a. n. g.
- L ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Gegenüberstellung
wz2025 ⇄ wz2008
wz2025 - wz2008
| wz2025 | Inhalt | wz2008 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 58.29.0 | Verlegen von sonstiger Software | 58.29.0 | Verlegen von sonstiger Software | |||
wz2025 ⇄ gp2019a
wz2025 - gp2019a
| wz2025 | Inhalt | gp2019a | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 58.29.0 | Verlegen von sonstiger Software | - | ||||
Stichwörter
- Connected Services (digitale Produkte, d.h. herunterladbare Apps, Updates bereits vorhandener Software oder Freischaltung bereits installierter Software)
- Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von Standardsoftware
- Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Software)
- Online-Veröffentlichung von Software (ohne Computerspiele)
- Software, Verlag
- Softwareentwicklung, Standardsoftware
- Standardsoftwareentwicklung
- Verlegen von Lernsoftware
- Verlegen von Software
- Verlegen von sonstiger Software
Ebene
Ebene 5: Unterklasse
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