Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

58.29.0 Verlegen von sonstiger Software

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Verlegen von sonstiger Software, einschließlich:
• Betriebssysteme
• Geschäfts- und andere Anwendungen (z. B. Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Software für Finanztechnologien)
• Cybersicherheitssoftware
• Modellierungssoftware
Diese Unterklasse umfasst ferner: - Vermittlungstätigkeiten für das Verlegen von Software und Software-Downloads
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Vervielfältigung von Software, siehe 18.20.0
- Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Software auf physischen Datenträgern, siehe 47.40.1
- Verlegen von Computerspielen, siehe 58.21.0
- Online-Bereitstellung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 60.39.1
- Betrieb von Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele, ohne sie zu verlegen, siehe 60.39.1
- Entwicklung von Software, ohne sie zu verlegen, siehe 62.10.2 und 62.10.3
- Übersetzung oder Anpassung von nicht kundenspezifischer Software für einen bestimmten Markt auf Honorar- oder Vertragsbasis, siehe 62.10.2 und 62.10.3
- Anwendungshosting, siehe 63.10.9
- Nutzung veröffentlichter Software zur Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, siehe Abschnitt L

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
58.29.0 Verlegen von sonstiger Software 58.29.0 Verlegen von sonstiger Software
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
58.29.0 Verlegen von sonstiger Software -

Stichwörter

  • Connected Services (digitale Produkte, d.h. herunterladbare Apps, Updates bereits vorhandener Software oder Freischaltung bereits installierter Software)
  • Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von Standardsoftware
  • Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Software)
  • Online-Veröffentlichung von Software (ohne Computerspiele)
  • Software, Verlag
  • Softwareentwicklung, Standardsoftware
  • Standardsoftwareentwicklung
  • Verlegen von Lernsoftware
  • Verlegen von Software
  • Verlegen von sonstiger Software

Ebene

Ebene 5: Unterklasse