Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

92.20.1 Rundfunkveranstalter

Diese Unterklasse umfasst:
– Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen durch private und öffentlich-rechtliche Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Die ausgestrahlten Programme dienen der Informationsverbreitung, Unterhaltung, Bildung, Ausbildung und Werbung. Die gewöhnlich archivierten Bandaufnahmen können verkauft, verliehen oder für eine - auch wiederholte - Übertragung aufbewahrt werden.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– technische Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehveranstaltungen (s. 64.30.1 bis .3)
– Herstellung von gewöhnlich in Filmstudios produzierten Filmen (s. 92.11.1 bis .5)
– Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 92.40.1)
– Besetzung von Rollen in Fernsehproduktionen (s. 92.72.2)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2008 - wz2003
wz2008 Inhalt wz2003
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
ex 60.10.0 Hörfunkveranstalter Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Hörfunkprogrammen ex 92.20.1 Rundfunkveranstalter
ex 60.20.0 Fernsehveranstalter Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Fernsehprogrammen ex 92.20.1 Rundfunkveranstalter
gp2002 - wz2003
gp2002 Inhalt wz2003
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
- 92.20.1 Rundfunkveranstalter
wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
92.20.1 Rundfunkveranstalter Rundfunkveranstalter 92.20.1 Hörfunk- und Fernsehanstalten

Stichwörter

  • Fernsehveranstalter
  • Hörfunkveranstalter
  • Rundfunkveranstalter

Kurztitel

Rundfunkveranstalter

Mitteltitel

Rundfunkveranstalter

Langtitel

Rundfunkveranstalter

Ebene

Ebene 6: Unterklasse