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Systematik der Bauwerke, Ausgabe 1978

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

71 Hochbauten
711 Wohngebäude

711 Wohngebäude

Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dienen.

Wird weniger als die Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt, so ist das Gebäude entsprechend seiner durch den Verwendungszweck bedingten bautechnischen Gestaltung bei den "Nichtwohngebäuden" (715) einzugruppieren.

Hochbauten , die Wohnzwecken dienen und nur für begrenzte Dauer errichtet und/oder von geringem Wohnwert sind, gelten als Unterkünfte (713).

Eine Wohneinheit ist eine Zusammenfassung von nach außen abgeschlossenen einzelnen oder zusammenhängenden Räumen, die ausschließlich oder überwiegend der wohnlichen Unterbringung dienen oder vorübergehend oder zeitweise hierfür genutzt werden.

Die Wohneinheiten lassen sich untergliedern in "Wohnungen" und "Sonstige Wohneinheiten".

Eine Wohnung ist in Anlehnung an DIN 283 die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit (Kochnische, Kochschrank).

Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum; ferner Wasserversorgung, Ausguß und Abort, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.

Alle Wohneinheiten, die nicht als Wohnung anzusehen sind, gelten als "Sonstige Wohneinheiten".

Langtitel

Wohngebäude

Ebene

Ebene 2: Untergruppe