Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

9241 Redakteure/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen

Inhalt: Angehörige dieser Berufe beschaffen Informationen, werten sie aus und bereiten sie mediengerecht für Printprodukte, Hörfunk, TV und Onlinemedien auf.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Beiträge für Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen oder digitale Medien planen, konzipieren, produzieren und prüfen


für Nachrichten, Reportagen und Berichte Informationen recherchieren, z. B. an den Ort des Geschehens reisen, Interviews führen, Materialien in Archiven aufspüren


Bildmaterial über Bilddatenbanken, Archive, Pressestellen von Verbänden und Firmen oder bei professionellen Bildagenturen beschaffen, ggf. weiterverarbeiten, pflegen und archivieren


Materialien zur Veröffentlichung auswählen, Stil, Grammatik, Richtigkeit und Legalität des Inhalts überprüfen und notwendige Überarbeitungen veranlassen


aussagefähige, umsetzbare, verständliche technische Beschreibungen erstellen, z. B. Gebrauchs-, Bedienungs-, Montage-, Konstruktions- und Reparaturanleitungen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 92412 Redakteure/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten 92413 Redakteure/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen – komplexe Spezialistentätigkeiten 92414 Redakteure/Redakteurinnen und Journalisten/Journalistinnen – hoch komplexe Tätigkeiten
Nicht einzubeziehende Positionen:


7333 Berufe im Dokumentations- und Informationsdienst


9220 Berufe in der Öffentlichkeitsarbeit


9230 Verlags- und Medienkaufleute (ohne Spezialisierung)

Abgrenzung

Kurztitel

Redakteure/innen, Journalisten/innen

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe