Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

7329 Aufsichts- und Führungskräfte – Verwaltung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichts- und Führungsaufgaben in der Verwaltung. Sie überwachen die Tätigkeiten in Verwaltungseinrichtungen, leiten Ämter oder vertreten z. B. die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber einem Gastland.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Verwaltungstätigkeiten und Arbeitsabläufe koordinieren und überwachen, Mitarbeiter/innen anleiten, strategische Planung mit allen beteiligten Parteien abstimmen


organisatorische, verwaltungstechnische und betriebswirtschaftliche Aufgaben koordinieren und überwachen, z. B. Entscheidungen vorbereiten und umsetzen


Personalangelegenheiten bearbeiten, z. B. die Personalplanung und -koordination durchführen und bei der Beurteilung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mitwirken


ein Amt, eine Dienststelle oder Verwaltungseinrichtung verantwortlich leiten, die Verwaltungsgeschäfte führen, koordinieren und überwachen


Ziele und Leitlinien für die einzelnen Sachgebiete, Bereiche oder Abteilungen eines Amtes, einer Verwaltungseinrichtung gemäß staatlicher Bestimmungen und Politiken vorgeben


sicherstellen, dass die Aufgaben eines Amtes, einer Verwaltungseinrichtung ordnungsgemäß wahrgenommen werden


das Amt, die Verwaltungseinrichtung nach außen vertreten


den Haushalt planen und überwachen, über die zweckmäßige Verwendung von Finanz- und Sachmitteln entscheiden
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 73293 Aufsichtskräfte – Verwaltung 73294 Führungskräfte – Verwaltung
Nicht einzubeziehende Positionen:


7149 Aufsichtskräfte – Büro und Sekretariat

Abgrenzung

Kurztitel

Aufsicht und Führung - Verwaltung

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe