Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

3229 Aufsichtskräfte – Tiefbau

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben im Tiefbau. Sie steuern und überwachen Baumaß-nahmen oder den Unterhalt bestehender Anlagen des Tiefbaus. Sie teilen das Personal ein, kalkulieren Kosten und sind für deren Einhaltung und die termingerechte Fertigstellung der Arbeiten zuständig.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Baumaßnahmen, u.a. im Straßen-, Brunnen, Abwasser- oder Wasserbau, beaufsichtigen und koordinieren


Vermessungen und Absteckarbeiten, z. B. für den Verlauf von Wegen, Straßen oder Kanälen, überwachen und ggf. selbst ausführen


in Betrieb befindliche Tiefbauanlagen kontrollieren, ggf. ihre Instandsetzung veranlassen


Arbeitsabläufe und Termine planen, Bauabläufe und Termineinhaltung überwachen, den Einsatz der Mitarbeiter/innen planen und organisieren


Qualität der ausgeführten Arbeiten überprüfen


Umsetzung und Einhaltung von Arbeitssicherheits und Umweltschutzmaßnahmen im Verantwortungsbereich gewährleisten


Mitarbeiter/innen anleiten, Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen organisieren sowie den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 32293 Aufsichtskräfte – Tiefbau
Nicht einzubeziehende Positionen:


2119 Aufsichts- und Führungskräfte – Berg- und Tagebau und Sprengtechnik


3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur


5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung

Abgrenzung

Kurztitel

Aufsicht - Tiefbau

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe