Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

5259 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Bau- und Transportgeräteführung. Sie planen und koordinieren den Einsatz, die Wartung und Reparatur von Baumaschinen bzw. verwalten in Bauhöfen den Baumaschinen- bzw. Baugerätepark.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


den Einsatz von Baumaschinen, -geräten und -anlagen planen und überwachen


Kräne, Erd- und Tiefbaugeräte bzw. Erdbaumaschinen auf deren arbeitssicheren Zustand prüfen


die Instandhaltung und -setzung von Baumaschinen, -geräten und -anlagen veranlassen


Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern


Kostenentwicklung und Arbeitsleistung überwachen, die Einhaltung von Terminen sicherstellen


die Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten, Auftraggebern, Drittfirmen und Behörden koordinieren


für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sorgen


die Schulung und Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und den betrieblichen Teil der Ausbildung organisieren und durchführen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 52593 Aufsichtskräfte – Bau- und Transportgeräteführung
Nicht einzubeziehende Positionen:


3119 Aufsichts- und Führungskräfte – Bauplanung und -überwachung, Architektur

Abgrenzung

Kurztitel

Aufsicht - Bau-, Transportgeräteführung

Ebene

Ebene 4: Berufsuntergruppe