Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

292 Lebensmittel- und Genussmittelherstellung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der Lebensmittel- und Genussmittelherstellung, z. B. in Müllereien, Bäckereien, Molkereien, in Betrieben der Fleisch- und Fischverarbeitung oder der Tabakwarenproduktion.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Mahl- und Schälerzeugnissen, Futtermitteln und Spezialprodukten bedienen, überwachen und warten


Brot, Kleingebäck, Torten, Kuchen, Pralinen, Desserts, Speiseeis oder Dauerbackwaren herstellen


Tiere schlachten und das Fleisch zu Fisch-, Fleisch- oder Wurstwaren, Feinkosterzeugnissen, Konserven und Gerichten weiterverarbeiten


Rohmilch zu Milchprodukten verarbeiten


Süßwaren aller Art herstellen


Tabakblätter zu Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und anderen Tabakwaren verarbeiten
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 2920 Berufe in der Lebensmittelherstellung (ohne Spezialisierung) 2921 Berufe in der Mühlenprodukt- und Futtermittelherstellung 2922 Berufe in der Back- und Konditoreiwarenherstellung 2923 Berufe in der Fleischverarbeitung 2924 Berufe in der Fischverarbeitung 2925 Berufe in der Milchproduktherstellung 2926 Berufe in der Süßwarenherstellung 2927 Berufe in der Tabakwarenherstellung 2928 Berufe in der Lebensmittelherstellung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 2929 Aufsichts- und Führungskräfte – Lebensmittel- und Genussmittelherstellung
Nicht einzubeziehende Positionen:


291 Getränkeherstellung


293 Speisenzubereitung

Abgrenzung

Kurztitel

Lebensmittel- u. Genussmittelherstellung

Ebene

Ebene 3: Berufsgruppe