Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

232 Technische Mediengestaltung

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufgaben in der technischen Gestaltung von Medien. Sie erstellen und bearbeiten Layouts, Bilddaten, Websites, Spiele oder Videomaterial für Informationsmedien und die Werbung.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Layouts, Druck- und Werbevorlagen erstellen, Kommunikationsmittel, wie z. B. Anzeigen, Firmenlogos oder Broschüren, entwerfen


Werbe-, Mode- oder Sachfotografien sowie Werbespots oder Industriefilme konzipieren und realisieren, mithilfe von Software dreidimensionale Ansichten und Animationen gestalten


grafische Konzepte für den Print-Bereich anfertigen, Designs von Multimedia-Auftritten entwerfen, Illustrationen und Zeichnungen erstellen


statistische, quantitative und qualitative Untersuchungen der Markt- und Meinungsforschung zur Zielgruppenbestimmung und -berechnung berücksichtigen


Personal-, Sachmittel-, Termin- und Kostenplanung im Rahmen von Medienprojekten übernehmen, Kreativteams leiten, Medienproduktion planen, steuern und überwachen


die Einhaltung von Bestimmungen zu Presse- und Medienrecht, Urheber- und Lizenzrecht und Datenschutz sicherstellen, Mitarbeiter/innen anleiten und schulen
Die Systematikposition umfasst folgende Unterpositionen: 2321 Berufe in der Digital- und Printmediengestaltung 2322 Berufe im Grafik-, Kommunikations- und Fotodesign 2328 Berufe in der technischen Mediengestaltung (sonstige spezifische Tätigkeitsangabe) 2329 Aufsichts- und Führungskräfte – Technische Mediengestaltung
Nicht einzubeziehende Positionen:


233 Fototechnik und Fotografie


234 Drucktechnik und -weiterverarbeitung, Buchbinderei


921 Werbung und Marketing

Abgrenzung

Kurztitel

Technische Mediengestaltung

Ebene

Ebene 3: Berufsgruppe