Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010 – überarbeitete Fassung 2020

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

12293 Aufsichtskräfte – Floristik

Inhalt: Angehörige dieser Berufe übernehmen Aufsichtsaufgaben in der Floristik, welche Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erfordern. Sie planen und organisieren die Herstellung und den Verkauf von floristischen Produkten und arbeiten ggf. selbst mit.
Aufgaben, Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, üblicherweise:


Blumen- und Pflanzenschmuck für verschiedene Anlässe entwerfen und anfertigen


Kunden und Kundinnen beraten, Aufträge annehmen und abwickeln, floristische Artikel verkaufen, Kundenkontakte herstellen und pflegen, Marketing gestalten


Arbeitsabläufe organisieren, ggf. selbst praktisch mitarbeiten, z. B. beim Entwurf und der Anfertigung floristischer Arrangements für Feiern und Veranstaltungen


Waren, z. B. Blumen und Topfpflanzen, Zubehör und Dekorationsartikel, auswählen und bestellen, Produktpalette festlegen


über die Auswahl der Betriebsmittel und Investitionen entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren


Mitarbeiter/innen anleiten, bei der Aus- und Weiterbildung mitwirken bzw. diese durchführen
Zugeordnete Berufe (Beispiele): 12293-10000 Floristmeister/in 12293-10100 Wirtschafter/in - Floristik 12293-10200 Floristikwirtschafter/in 12293-10300 Meister/in - Floristik 12293-10400 Blumenbinde(r)meister/in
Nicht einzubeziehende Berufe:


Gestalter/in - Blumenkunst/Bachelor Professional in Gestaltung(12203)


Florist/in(12202)


Gärtnermeister/in - Friedhofsgärtnerei(12193)


Gärtnermeister/in - Zierpflanzenbau(12193)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

kldb2010v2020 - kldb2010
kldb2010v2020 Inhalt kldb2010
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
12293 Aufsichtskräfte – Floristik Aufsichtskräfte - Floristik 12293 Aufsichtskräfte - Floristik

Stichwörter

  • Blumenbinde(r)meister/in
  • Floristikwirtschafter/in
  • Floristmeister/in
  • Meister/in - Floristik
  • Wirtschafter/in - Floristik

Kurztitel

Aufsicht - Floristik

Ebene

Ebene 5: Berufsgattung