Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

93.29.1 Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller (z. B. auf Jahrmärkten, Volksfesten, Weihnachtsmärkten)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- mobile Gastronomie auf Jahrmärkten, Volksfesten, Weihnachtsmärkten usw., siehe 56.12.1
- Ausschank von Getränken auf Jahrmärkten u. Ä., siehe 56.30.4
- Tätigkeiten von Theater- und Zirkusgruppen, siehe 90.20.5
- Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften in Vergnügungs- und Themenparks, siehe 93.21.0

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
ex 93.29.1 Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften ex 93.21.0 Vergnügungs- und Themenparks
ex 93.29.1 Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller ex 93.29.0 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
93.29.1 Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller -

Stichwörter

  • Achterbahnbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Ausspielgeschäfte (Schau- und Fahrgeschäfte, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Autoscooterbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Ballwurfspielgeschäfte (Schau- und Fahrgeschäfte, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Berg- und Talbahnen (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller
  • Boxunternehmen (Schau- und Fahrgeschäfte)
  • Fahrgeschäfte (Schaustellergewerbe, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Flohzirkusse
  • Geisterbahnen (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Glückshafen
  • Hippodrome (auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Hundetheater (auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Karussellbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Luftschaukelbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Riesenradbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Ringkampfunternehmen (Schau- und Fahrgeschäfte)
  • Ringwurfspiele (Schau- und Fahrgeschäfte)
  • Schaustellergewerbe (Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller)
  • Schiffschaukelbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Schlaghämmer (Schau- und Fahrgeschäfte, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Spielbuden (Schau- und Fahrgeschäfte, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
  • Unterhaltungsautomatenbetrieb (Schau- und Fahrgeschäfte)
  • Verlosungsbuden (Schau- und Fahrgeschäfte)
  • reisende Schausteller/innen (Betrieb von Fahrgeschäften)

Ebene

Ebene 5: Unterklasse