Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten von Bibliotheken und Archiven, den Betrieb von Museen aller Art, Sammlungen von Kulturgütern aller Art, einschließlich Bibliotheks- und Archivdokumente, botanische und zoologische Gärten, den Betrieb von archäologischen und historischen Stätten oder Gebäuden sowie Tätigkeiten in Naturschutzgebieten. Diese Tätigkeiten umfassen die Identifizierung, Sammlung, Inventarisierung, Konservierung bzw. Restaurierung sowie Vermittlung von kulturellem und natürlichem, wie auch materiellem und immateriellem Erbe.
Diese Abteilung umfasst ferner den Erhalt und die Ausstellung von Gegenständen, Stätten und Naturwundern von historischem, kulturellem oder pädagogischem Interesse (z. B. Stätten des Weltkulturerbes).
Diese Abteilung umfasst nicht:
- Herstellung von Musikinstrumenten, siehe 32.20.0
- Renovierung, Erneuerung, Umbau und Nachrüstung historischer und archäologischer Stätten und Gebäude, siehe 43.99.9
- Einzelhandel mit Gemälden und Skulpturen (Tätigkeiten von kommerziellen Kunstgalerien), siehe 47.69.9
- Einzelhandel mit Gebrauchtwaren, siehe 47.79
- Transport- und Lagertätigkeiten, siehe Abteilung 52
- Versicherungstätigkeiten, siehe Abteilung 66
- architektonische Tätigkeiten zur Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern, siehe 71.11
- Forschungstätigkeiten, Konservierungswissenschaften im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe, siehe Abteilung 72
- Tätigkeiten von Fremdenführerinnen und -führern, siehe 79.90.1
- Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung (z. B. Betrieb von Badestränden und Freizeitparks), siehe Abteilung 93
- Reparatur von Musikinstrumenten, die nicht zum kulturellen Erbe gehören und nicht historisch sind, siehe 95.29.0

Abgrenzung

Ebene

Ebene 2: Abteilung