Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

90.31.3 Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Betrieb von Musikspielstätten und -clubs für die regelmäßige Veranstaltung musikalischer Live-Aufführungen
- Betrieb von soziokulturellen Einrichtungen, welche unterschiedliche Kunst- und Kulturprogramme und -veranstaltungen anbieten (z. B. Konzerte, Theater, Kabarett oder im Bereich bildende Kunst) und der Förderung von Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern sowie des künstlerischen Schaffens von Laien dienen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Betrieb von Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen, die auch Live-Musik und Tanzveranstaltungen anbieten können, aber überwiegend Getränke ausschenken, siehe 56.30
- Betrieb von Kinos, siehe 59.14.0
- Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 74.99.1
- Casting-Tätigkeiten, siehe 78.10.0
- Reservierung und Verkauf von Eintrittskarten für Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste, siehe 82.40.1
- Betrieb von Spielstätten für musikalische Bühnendarstellungen (ausgenommen Opern und Musicals) für das eigene Ensemble, siehe 90.20.3
- Betrieb von Tanzflächen und Ballsälen, in denen der Getränkeausschank nicht die Haupttätigkeit ist, siehe 93.29.9

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.31.3 Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren Betrieb von Konzertsälen ex 90.04.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.31.3 Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren -

Stichwörter

  • Konzerthallenbetrieb (nicht Konzertveranstalter, Orchester, Kapellen und Chöre)
  • Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren

Ebene

Ebene 5: Unterklasse