Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

90.20.4 Ballett

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Produktion und Aufführung von Ballettvorstellungen und sonstigen tänzerischen Bühnendarbietungen:
• Tätigkeiten von Ballett- und Tanzensembles
• Tätigkeiten von selbstständigen Tänzerinnen und Tänzern
Diese Unterklasse umfasst ferner: - Betrieb von Spielstätten für das eigene Ballett- oder Tanzensemble
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 74.99.1
- Casting-Tätigkeiten, siehe 78.10.0
- Produktion und Aufführung von Musicals, siehe 90.20.2
- Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste, ausgenommen solcher für das eigene Ensemble, siehe 90.31

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.20.4 Ballett Tätigkeiten von Tanzensembles ex 90.01.2 Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
90.20.4 Ballett -

Stichwörter

  • Aufführung von Ballettstücken (Ballettgruppen)
  • Ballett
  • Ballettgruppen

Ebene

Ebene 5: Unterklasse