Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

87 Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst die Unterbringung in Heimen in Kombination mit Pflege-, Beaufsichtigungs- oder anderen Betreuungsleistungen entsprechend den Anforderungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Stationäre Pflege ist eine Mischung aus Gesundheits- und Sozialleistungen, wobei die Gesundheitsleistungen vorwiegend in Form pflegerischer Tätigkeiten erbracht werden. Pflegeheime bieten Betreuung für Bewohnerinnen und Bewohner, die auch nur vorübergehend untergebracht sein können.
Diese Abteilung umfasst ferner die Tätigkeiten von Heimen (die regelmäßige Betreuung in speziell für bestimmte Zielgruppen gebauten oder angepassten Einrichtungen anbieten). Diese Einrichtungen werden nach Zielgruppen klassifiziert.
Diese Abteilung umfasst nicht:
- ambulante Krankenpflege, siehe 86.94.1
- ambulante Pflegedienste, siehe Abteilung 88

Abgrenzung

Ebene

Ebene 2: Abteilung