Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen84.22.0 Verteidigung
Detailinformationen
Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Verwaltung des Verteidigungswesens, Kontrolle und Einsatz der Land-, See-, Luft- und Weltraumverteidigung, z. B.:
• Kampfeinheiten von Heer, Marine und Luftwaffe
• Ingenieurwesen, Transport, Nachrichtenübermittlung, militärischer Abschirmdienst, Material, Personal und sonstige nicht zu Kampfzwecken eingesetzte Truppen und Kommandos
• Reserve- und Hilfsstreitkräfte
• Militärlogistik (Versorgung, Ausrüstung, Bauwerke usw.)
• medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz
- Verwaltung, Betrieb und Unterstützung des Zivilschutzes
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Krisenplänen und Durchführung von Übungen unter Beteiligung von Zivilstellen und der Bevölkerung
- Verwaltung von verteidigungsrelevanten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen und der damit zusammenhängenden Mittel
- Verwaltung des Verteidigungswesens, Kontrolle und Einsatz der Land-, See-, Luft- und Weltraumverteidigung, z. B.:
• Kampfeinheiten von Heer, Marine und Luftwaffe
• Ingenieurwesen, Transport, Nachrichtenübermittlung, militärischer Abschirmdienst, Material, Personal und sonstige nicht zu Kampfzwecken eingesetzte Truppen und Kommandos
• Reserve- und Hilfsstreitkräfte
• Militärlogistik (Versorgung, Ausrüstung, Bauwerke usw.)
• medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz
- Verwaltung, Betrieb und Unterstützung des Zivilschutzes
- Unterstützung bei der Ausarbeitung von Krisenplänen und Durchführung von Übungen unter Beteiligung von Zivilstellen und der Bevölkerung
- Verwaltung von verteidigungsrelevanten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen und der damit zusammenhängenden Mittel
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Forschung und experimentelle Entwicklung, siehe Abteilung 72
- Gewährung von Militärhilfe an das Ausland, siehe 84.21.0
- Tätigkeiten von Militärgerichten, siehe 84.23.0
- Versorgung in Notstandssituationen im Inland bei Katastrophen in Friedenszeiten, siehe 84.24.0
- Unterricht in Militärschulen, -kollegs und -akademien, siehe 85.40
- Tätigkeiten von Militärkrankenhäusern, siehe 86.10.1
- Forschung und experimentelle Entwicklung, siehe Abteilung 72
- Gewährung von Militärhilfe an das Ausland, siehe 84.21.0
- Tätigkeiten von Militärgerichten, siehe 84.23.0
- Versorgung in Notstandssituationen im Inland bei Katastrophen in Friedenszeiten, siehe 84.24.0
- Unterricht in Militärschulen, -kollegs und -akademien, siehe 85.40
- Tätigkeiten von Militärkrankenhäusern, siehe 86.10.1
Abgrenzung
- 72 Forschung und Entwicklung
- 84.21.0 Auswärtige Angelegenheiten
- 84.23.0 Rechtspflege
- 84.24.0 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 85.40 Tertiärer Unterricht
- 86.10.1 Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
Gegenüberstellung
wz2025 ⇄ wz2008
wz2025 - wz2008
| wz2025 | Inhalt | wz2008 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 84.22.0 | Verteidigung | 84.22.0 | Verteidigung | |||
wz2025 ⇄ gp2019a
wz2025 - gp2019a
| wz2025 | Inhalt | gp2019a | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 84.22.0 | Verteidigung | - | ||||
Stichwörter
- Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
- Bundeswehr
- Gefechtsübungszentrum, Betrieb eines
- Heer
- Kreiswehrersatzämter
- Landstreitkräfte, deutsche
- Luftwaffe
- Marine
- Militärischer Abschirmdienst
- NATO-Streitkräfte (Deutsche Verteidigungsstreitkräfte; nicht Militärgerichte, -schulen, -krankenhäuser)
- Seestreitkräfte, deutsche
- Standortverwaltungen (Bundeswehrverwaltung)
- Territorialstreitkräfte, deutsche
- Verteidigung
- Verteidigungsstreitkräfte, deutsche
- Wehrbereichsverwaltungen
- Weltraumverteidigung
- Zivilschutzverwaltung
Ebene
Ebene 5: Unterklasse
© Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Diese Datei wurde automatisch generiert. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Benötigen Sie einen rechtsverbindlichen Ausdruck, möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Publikationen des Statistischen Verbundes verweisen.