Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

78.20 Überlassung von Arbeitskräften und sonstige Personaldienstleistungen

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Klasse umfasst die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Kundschaft für einen begrenzten Zeitraum, um den Personalbestand der Kundschaft vorübergehend zu ersetzen oder aufzustocken. Bei einem solchen Arbeitsverhältnis sind die Zeitarbeitsunternehmen oder die Personalvermittelnden in der Position der Arbeitgebenden der überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für die Aufsicht des Zeitarbeitspersonals ist jedoch die Kundschaft verantwortlich.

Diese Tätigkeiten umfassen die Bereitstellung von Arbeitskräften an die Kundschaft. Die hier eingeordneten Einheiten stellen den Arbeitgebenden der Zeitarbeitskräfte in Fragen der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Steuern und Abgaben sowie in anderen Personalfragen dar, sind jedoch nicht für die Führung und Aufsicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig. Die hier eingeordneten Einheiten nehmen eine breite Palette von Aufgaben im Bereich der Personalverwaltung wahr, die mit dieser Arbeitskräfteüberlassung verbunden sind.

Ebene

Ebene 4: Klasse