Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

66.11.0 Effekten- und Warenbörsen

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst den Betrieb und die Beaufsichtigung von Finanzmärkten durch andere als durch Zentralbanken und Behörden, z. B.:
- Börsen für Warenkontrakte
- Warenterminbörsen
- Wertpapierbörsen
- Aktienbörsen
- Börsen für Aktien- oder Warenoptionen
- Börsen für Kryptowerte
- Verwaltung von Finanzmärkten außer von Versicherungen und Pensionskassen und -fonds
- Finanzaufsichtsbehörde für die Erbringung von Finanzdienstleistungen außer von Versicherungen sowie von Pensionskassen und -fonds (nicht durch die Zentralbank)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Energiebörsen für Elektrizität, Übertragungs- oder Verteilungskapazitäten, siehe Abteilung 35
- Verwaltung der Finanzmärkte für Versicherungen und Pensionskassen und -fonds, siehe 66.29.0
- Tätigkeiten von Finanzaufsichtsbehörden für Versicherungen und Pensionskassen und -fonds (nicht durch die Zentralbank), siehe 66.29.0
- Finanz- und Marktregulierung in Bezug auf das Führen von Geschäften und den Verbraucherschutz sowie andere weitergehende Finanzregulierungstätigkeiten, siehe 84.13.0

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
66.11.0 Effekten- und Warenbörsen 66.11.0 Effekten- und Warenbörsen
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
66.11.0 Effekten- und Warenbörsen -

Stichwörter

  • Börsen (Effekten- und Warenterminbörsen)
  • Effekten- und Warenbörsen
  • Effektenbörsen
  • Energiebörse
  • Warenterminbörsen
  • Warentermingeschäfte (Warenterminbörsen)
  • Wertpapierbörsen

Ebene

Ebene 5: Unterklasse