Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst das Zeichnen von Renten- und anderen Versicherungen (z. B. Lebens- und Nichtlebensversicherungen) sowie das Anlegen von Prämien zum Aufbau eines Portfolios finanzieller Vermögenswerte, die zur Deckung künftiger Ansprüche verwendet werden. Dazu zählen die Bereitstellung von Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds sowie von Rückversicherungen.
Diese Abteilung umfasst nicht:
- Erbringung von versicherungsbezogenen Dienstleistungen gegen Entgelt oder auf vertraglicher Grundlage, siehe Abteilung 66

Abgrenzung

Ebene

Ebene 2: Abteilung