Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

60.39.2 Betrieb von Content-Sharing-Websites

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Betrieb von Webseiten zur gemeinsamen Nutzung von Inhalten (z. B. Wiki-Webseiten, soziale Netzwerke), auf denen von den Nutzenden erstellte und bearbeitete Inhalte veröffentlicht werden und die nicht der redaktionellen Verantwortung und Kontrolle unterliegen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Veröffentlichung von Texten, Fotos und anderen Inhalten ohne Video durch Influencerinnen, Influencer, Bloggerinnen und Blogger, siehe 58.19.0
- Herstellung von Vlogs, siehe 59.11.1
- Betrieb von Musik-Streamingdiensten, siehe 60.10.0
- Tätigkeiten von Nachrichtenagenturen, siehe 60.31.0
- Betrieb von Blogging-Plattformen, siehe 60.39.3
- Bereitstellung von Datenverarbeitungsinfrastruktur und Hosting-Diensten, siehe 63.10
- Tätigkeiten von Web-Suchportalen, siehe 63.91.0
- Tätigkeiten von Journalistinnen, Journalisten, Bloggerinnen und Bloggern, deren Inhalte von Dritten veröffentlicht werden, siehe 90.11.4
- Tätigkeiten von Bibliotheken und Archiven, siehe 91.11.0 und 91.12.0

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
60.39.2 Betrieb von Content-Sharing-Websites Betrieb von Content-Sharing-Websites ex 63.12.0 Webportale
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
60.39.2 Betrieb von Content-Sharing-Websites -

Stichwörter

  • Betrieb von Content-Sharing-Websites
  • Internetseiten zum Teilen von Videos und Bildern, Betrieb von
  • Website oder Plattform von Inhalten, Betrieb von

Ebene

Ebene 5: Unterklasse