Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

60.20.0 Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst die Erstellung kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten (z. B. Spiel- und Dokumentarfilme), selbst produzierten Programmkomponenten (z. B. lokale Nachrichten, Liveberichte) oder aus einer Kombination daraus.

Ein solches Fernsehprogramm kann entweder von den produzierenden Einheiten selbst übertragen werden oder für die Übertragung durch Dritte (z. B. Kabelunternehmen oder Satellitenfernsehanbieter), produziert werden.

Bei den Programmen kann es sich um solche von allgemeinem Interesse oder von spezifischem Interesse (z. B. Spartenprogramme wie Nachrichten, Sport, Bildung, Sendungen für Jugendliche) handeln, die entweder für die Nutzenden gebührenfrei sind oder die nur im Rahmen eines Abonnements zugänglich sind.
Diese Unterklasse umfasst ferner: - Betrieb von Video-on-Demand-Kanälen - Video-Streaming- und -Download-Dienste, die nicht mit dem Verlegen in Verbindung stehen - Übertragung von Live-Auftritten und -Veranstaltungen - Betrieb von Streaming-Seiten für Computerspiele, auf denen nur zugeschaut werden kann
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Tätigkeiten von Computerspielverlagen sowie Streaming- und Download-Dienste von Computerspielverlagen, siehe 58.21.0
- Produktion von Fernsehprogrammteilen (Spielfilme, Dokumentarfilme, Talkshows, Werbespots usw.), siehe 59.11.2
- Zusammenstellung eines Programmpakets und Übertragung dieses Pakets durch Betreiber von Kabel- oder Satellitenübertragungsnetzen an Zuschauer, siehe 61.10
- technische Infrastrukturdienste im Zusammenhang mit Video-Streaming-Diensten, Datenverarbeitungsdiensten und damit verbundene Tätigkeiten, siehe 63.10.2
- Videoverleih (auf physischen Datenträgern), siehe 77.22.0

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
ex 60.20.0 Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten Betrieb von Computerspiel-Streaming-Sites ex 63.11.0 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
ex 60.20.0 Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten Tätigkeiten von Fernsehveranstaltern 60.20.0 Fernsehveranstalter
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
60.20.0 Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten -

Stichwörter

  • Fernsehproduktionen von Programmbeiträgen in Fernsehstudios
  • Fernsehprogrammherstellung
  • Fernsehveranstalter
  • Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
  • Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Fernsehprogrammen
  • Internet Portale (Ausstrahlung von Internet-Filmbeiträgen)
  • Online-Streamingdienste (inhaltl. Auswahl, Planung u. Ausstrahlung)
  • Pay-TV-Fernsehveranstalter
  • Studios (Herstellung kompletter Fernsehprogramme aus eingekauften Programmkomponenten durch Fernsehveranstalter)
  • Videofilmherstellung (Herstellung von Fernsehprogrammen)
  • Werbefilmherstellung (in Fernsehstudios)
  • Übertragung von Fernsehsendungen

Ebene

Ebene 5: Unterklasse