Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen60 Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
Detailinformationen
Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst die Erstellung von Inhalten und den Erwerb von Rechten zur Verbreitung von Inhalten und deren anschließende Ausstrahlung oder Verbreitung. Zu den in dieser Abteilung enthaltenen produzierten oder verbreiteten Inhalten gehören Radio, Fernsehen, Audio- und audiovisuelle Unterhaltung, Nachrichten, Talkshows usw., einschließlich Spartensendungen (Programme, die spezielle Bevölkerungsgruppen ansprechen, z. B. Nachrichten, Sport, Bildung, Sendungen für Jugendliche). Die Ausstrahlung oder der Vertrieb von Inhalten kann mittels verschiedener Technologien erfolgen (z. B drahtlos, über Satellit, Kabel oder das Internet, Streaming oder Downloads). Diese Abteilung umfasst ebenfalls die Ausstrahlung von Live-Podcasts, den On-Demand-Vertrieb von aufgezeichneten Podcasts und Downloads durch Dritte und Tätigkeiten von Nachrichtenagenturen, sozialen Netzwerken, Blogs, Wiki-Webseiten und Webseiten für Online-Gaming / Computerspiele. Die Inhalte können den Nutzenden frei zugänglich gemacht werden oder nur auf Abonnement- oder Gebührenbasis verfügbar sein.
Diese Abteilung umfasst nicht den Betrieb von Kabel- oder Satellitenfernsehnetzen (Abteilung 61); die Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufzeichnungen (einschließlich aufgezeichneter Podcasts), die Tätigkeit von Vlog-Seiten und den Vertrieb von Spielfilmen, Videos oder audiovisuellen Werken und ähnlichen Produktionen an Fernsehnetzbetreiber und -sender sowie Vorführer (Abteilung 59); den Groß-/Einzelhandel mit Audio- und Bildaufzeichnungen auf physischen Datenträgern (Abteilungen 46 und 47); Einzelhandel von Zeitungen (Abteilung 47); Tätigkeiten von Videotheken (Abteilung 77); Tätigkeiten von unabhängigen Schauspielerinnen und Schauspielern (einschließlich Influencerinnen und Influencern, die in Vlogs auftreten) und unabhängigen Bloggerinnen und Bloggern (Abteilung 90); Veröffentlichung von Computerspielen und sonstiger Software (Abteilung 58); Bereitstellung von Datenverarbeitungsinfrastruktur und Hosting-Tätigkeiten sowie Tätigkeiten von Web-Suchportalen (Abteilung 63); und Tätigkeiten von Glücksspiel-Webseiten (Abteilung 92).
Abgrenzung
- 46 Großhandel
- 47 Einzelhandel
- 58 Verlagswesen
- 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
- 61 Telekommunikation
- 63 Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen
- 77 Vermietung und Leasing
- 90 Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
- 92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
Ebene
Ebene 2: Abteilung
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