Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

58.2 Verlegen von Software

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Gruppe umfasst das Verlegen von Software (z. B. Betriebssysteme, Software und Anwendungen für Geschäfts- und Finanztechnologien, Computerspiele). Berücksichtigt werden auch die Entwicklung und kontinuierliche Aktualisierung von selbst veröffentlichten Computerspielen und Software.
Diese Gruppe umfasst ferner: - Vermittlungstätigkeiten für das Verlegen von Software sowie der Betrieb von Marktplätzen / Plattformen für Software-Downloads

Ebene

Ebene 3: Gruppe