Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

55 Beherbergung

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst die kurzzeitige Beherbergung von Besucherinnen, Besuchern und anderen Reisenden. Inbegriffen ist auch die längerfristige Unterbringung von Studierenden, Berufstätigen und ähnlichen Personen. Einige Einheiten gewähren nur Unterkunft, während andere auch Mahlzeiten und/oder Freizeitaktivitäten anbieten.
Diese Abteilung umfasst ferner die kurzzeitige Bereitstellung von Unterkünften (z. B. für Studierende oder Berufstätige).
Diese Abteilung umfasst nicht Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Wohnraum in solchen Einrichtungen, die in der Regel auf Jahresbasis vermietet werden (z. B. Wohnungen oder Appartements), siehe Abteilung 68.

Abgrenzung

Ebene

Ebene 2: Abteilung