Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen52.23.1 Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
Detailinformationen
Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
• Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen (z. B. Flughafenterminals)
• Flughafenkontrolle, Regelung und Überwachung des Flugverkehrs
• Bodendienste auf Flughäfen usw.
- Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
• Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen (z. B. Flughafenterminals)
• Flughafenkontrolle, Regelung und Überwachung des Flugverkehrs
• Bodendienste auf Flughäfen usw.
Diese Unterklasse umfasst ferner:
- Feuerwehren und Brandverhütungsdienste auf Flughäfen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Frachtumschlag, siehe 52.24.0
- Kontrolle von Gepäck und Reisenden, nicht von Behörden durchgeführt, siehe 80.01.3
- Kontrolle von Gepäck und Reisenden, von Behörden durchgeführt, siehe 84.24.0
- Betrieb von Flugschulen für Berufspilotinnen und -piloten, siehe 85.32.0
- Betrieb von Flugschulen, die keine beruflichen Zeugnisse und Bescheinigungen ausstellen, siehe 85.53.3
- Frachtumschlag, siehe 52.24.0
- Kontrolle von Gepäck und Reisenden, nicht von Behörden durchgeführt, siehe 80.01.3
- Kontrolle von Gepäck und Reisenden, von Behörden durchgeführt, siehe 84.24.0
- Betrieb von Flugschulen für Berufspilotinnen und -piloten, siehe 85.32.0
- Betrieb von Flugschulen, die keine beruflichen Zeugnisse und Bescheinigungen ausstellen, siehe 85.53.3
Abgrenzung
- 52.24.0 Frachtumschlag
- 80.01.3 Luftsicherheitsdienste
- 84.24.0 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 85.32.0 Berufsbildende weiterführende Schulen
- 85.53.3 Flugschulen
Gegenüberstellung
wz2025 ⇄ wz2008
wz2025 - wz2008
| wz2025 | Inhalt | wz2008 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 52.23.1 | Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge | 52.23.1 | Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge | |||
wz2025 ⇄ gp2019a
wz2025 - gp2019a
| wz2025 | Inhalt | gp2019a | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Typ | Schlüssel | Titel | Typ | Schlüssel | Titel | |
| 52.23.1 | Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge | - | ||||
Stichwörter
- Abfertigungseinrichtungen für den Luftverkehr (Flughafenbetriebe)
- Betankung von Flugzeugen
- Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
- Bodendienste auf Flughäfen
- Brandbekämpfungsdienste auf Flughäfen
- Feuerwehren auf Flughäfen
- Flugabfertigungseinrichtungen
- Fluggastabfertigung
- Flughafenbetriebe
- Flughafenkontrollen (nicht Sicherheitsmaßnahmen)
- Fluglotsinnen und Fluglotsen
- Flugplatzbetriebe
- Flugsicherung
- Flugverkehrsüberwachung im Flughafenbereich
- Flugverkehrsüberwachung im Landeplatzbereich
- Gepäcksortierung (Güterabfertigung)
- Güterabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für den Luftverkehr (Flughafenbetriebe)
- Landeplätze für Luftfahrzeuge
- Lotsendienste im Flugverkehr
- Personenabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für den Luftverkehr (Flughafenbetriebe)
- Segelfluggelände
- Sportflugplätze
- Tätigkeit von Bodenverkehrsdienstleistern an Flughäfen
Ebene
Ebene 5: Unterklasse
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