Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

52.23.1 Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
• Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen (z. B. Flughafenterminals)
• Flughafenkontrolle, Regelung und Überwachung des Flugverkehrs
• Bodendienste auf Flughäfen usw.
Diese Unterklasse umfasst ferner: - Feuerwehren und Brandverhütungsdienste auf Flughäfen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Frachtumschlag, siehe 52.24.0
- Kontrolle von Gepäck und Reisenden, nicht von Behörden durchgeführt, siehe 80.01.3
- Kontrolle von Gepäck und Reisenden, von Behörden durchgeführt, siehe 84.24.0
- Betrieb von Flugschulen für Berufspilotinnen und -piloten, siehe 85.32.0
- Betrieb von Flugschulen, die keine beruflichen Zeugnisse und Bescheinigungen ausstellen, siehe 85.53.3

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
52.23.1 Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge 52.23.1 Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
52.23.1 Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge -

Stichwörter

  • Abfertigungseinrichtungen für den Luftverkehr (Flughafenbetriebe)
  • Betankung von Flugzeugen
  • Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
  • Bodendienste auf Flughäfen
  • Brandbekämpfungsdienste auf Flughäfen
  • Feuerwehren auf Flughäfen
  • Flugabfertigungseinrichtungen
  • Fluggastabfertigung
  • Flughafenbetriebe
  • Flughafenkontrollen (nicht Sicherheitsmaßnahmen)
  • Fluglotsinnen und Fluglotsen
  • Flugplatzbetriebe
  • Flugsicherung
  • Flugverkehrsüberwachung im Flughafenbereich
  • Flugverkehrsüberwachung im Landeplatzbereich
  • Gepäcksortierung (Güterabfertigung)
  • Güterabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für den Luftverkehr (Flughafenbetriebe)
  • Landeplätze für Luftfahrzeuge
  • Lotsendienste im Flugverkehr
  • Personenabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für den Luftverkehr (Flughafenbetriebe)
  • Segelfluggelände
  • Sportflugplätze
  • Tätigkeit von Bodenverkehrsdienstleistern an Flughäfen

Ebene

Ebene 5: Unterklasse