Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

47.9 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Gruppe umfasst Vermittlungstätigkeiten im Einzelhandel mit und ohne ausgeprägten Schwerpunkt, welche Transaktionen zwischen Kaufenden und Verkaufenden von materiellen Waren gegen eine Gebühr oder Provision erleichtern, ohne die vermittelten Güter zu liefern oder deren Eigentum zu übernehmen. Diese Vermittlungstätigkeiten können auf digitalen Plattformen wie auch über nicht-digitale Kanäle (einschließlich persönlich, von Tür zu Tür, telefonisch, per Post usw.) erfolgen. Die vermittelnde Einheit erhält die Gebühr oder Provision entweder von den Kaufenden oder Verkaufenden. Einnahmen aus der Vermittlungstätigkeit können auch andere Einkommensquellen umfassen (z. B. Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen).
Diese Gruppe umfasst ferner: - Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel mit Gebrauchtwaren - Einzelhandelsauktionen von neuen und gebrauchten Waren, einschließlich Internet-Einzelhandelsauktionen - Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen

Ebene

Ebene 3: Gruppe