Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

47.3 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Gruppe umfasst:
- Einzelhandel mit fossilen oder kohlenstofffreien Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge
- Betrieb von Tankstellen
Diese Gruppe umfasst ferner: - Einzelhandel mit Benzin in Verbindung mit Elektrokraftstoffen (E-Fuels), sofern der Verkauf von Elektrokraftstoffen nicht überwiegt - Einzelhandel mit Schmiermitteln und Kühlmitteln für Kraftfahrzeuge - Einzelhandel mit Wasserstoff für Kraftfahrzeuge - Einzelhandel mit Kraftstoffen in Verbindung mit Lebensmitteln, Getränken, Produkten für die Fahrzeugpflege, Autowäsche usw., sofern der Verkauf von Kraftstoffen überwiegt
Diese Gruppe umfasst nicht:
- Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z. B. Elektroautos, -krafträder, -mopeds, -fahrräder), siehe 35.15.0
- Großhandel mit Brennstoffen, siehe 46.81.0
- Einzelhandel mit Flüssiggas (LPG) zum Kochen oder Heizen, siehe 47.78.9
- Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör, siehe 47.82.0
- Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör, siehe 47.83.0

Abgrenzung

Ebene

Ebene 3: Gruppe