Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
Detailinformationen
Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst spezialisierte Tätigkeiten (Spezialgewerbe) im Hoch- und Tiefbau und deren entsprechenden Vorarbeiten. Im Allgemeinen handelt es sich um spezialisierte Tätigkeiten, die in unterschiedlichen Bauwerken gleichermaßen durchgeführt werden und besondere Fähigkeiten oder Ausrüstungen erfordern. Spezialisierte Bauarbeiten werden in der Regel von Subunternehmen im Auftrag einer Unternehmerin oder eines Unternehmers ausgeführt, deren Tätigkeiten unter die Abteilungen 41 oder 42 fallen. Instandhaltungsarbeiten werden in der Regel ohne Subunternehmen ausgeführt.
Ebenfalls eingeschlossen ist die Installation aller Arten von Versorgungseinrichtungen, die für die Nutzung eines Bauwerks erforderlich sind. Diese Tätigkeiten werden meist auf dem Baugelände ausgeführt, auch wenn Teile der Arbeiten außerhalb des Baugeländes vorgenommen werden können.
Diese Abteilung umfasst die Installation von Elektro-, Sanitär- und anderen Offshore-Anlagen auf schwimmenden Plattformen.
Die Vermietung von Baugeräten und -maschinen mit Bedienungspersonal wird nach der jeweils ausgeführten Bautätigkeit klassifiziert.
Ebenfalls eingeschlossen ist die Installation aller Arten von Versorgungseinrichtungen, die für die Nutzung eines Bauwerks erforderlich sind. Diese Tätigkeiten werden meist auf dem Baugelände ausgeführt, auch wenn Teile der Arbeiten außerhalb des Baugeländes vorgenommen werden können.
Diese Abteilung umfasst die Installation von Elektro-, Sanitär- und anderen Offshore-Anlagen auf schwimmenden Plattformen.
Die Vermietung von Baugeräten und -maschinen mit Bedienungspersonal wird nach der jeweils ausgeführten Bautätigkeit klassifiziert.
Diese Abteilung umfasst ferner:
- spezialisierte Bautätigkeiten, die als Reparatur- und Wartungsarbeiten ausgeführt werden
- Fertigstellung oder Ausbau von Gebäuden und anderen Bauwerken
- Vermittlungstätigkeiten für spezialisierte Bautätigkeiten
Ebene
Ebene 2: Abteilung
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