Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

39.00.1 Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst:
- Beseitigung oder Verminderung von radioaktiven Verunreinigungen in kerntechnischen Anlagen und an Nuklearstandorten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Zwischen- oder Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen, siehe 38.32.1

Abgrenzung

Gegenüberstellung

gp_2026 - wz2025
gp_2026 Inhalt wz2025
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
- 39.00.1 Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten
gp2019a - wz2025
gp2019a Inhalt wz2025
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
- 39.00.1 Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten
wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
39.00.1 Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten ex 39.00.0 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung

Stichwörter

  • Dekontamination von Böden an Nuklearstandorten
  • Dekontaminierung von Nuklearanlagen und -standorten

Ebene

Ebene 5: Unterklasse