Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

30.13.0 Bau von Kriegsschiffen

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Unterklasse umfasst den Bau von militärischen Schiffen und Wasserfahrzeugen, wie Kampfschiffe, die mit verschiedenen Angriffs- und Verteidigungswaffen und mit Schutzvorrichtungen gegen Beschuss ausgestattet sind, sowie den Bau von schwimmenden militärischen Einrichtungen, z. B.:
- Flugzeugträger
- amphibische Kampf- und Angriffsschiffe
- Kreuzer
- Zerstörer
- U-Boote
- Landungsboote
- Schlepper für den Transport von Munition oder Minen
Diese Unterklasse umfasst ferner: - Werksumbau von militärischen Schiffen, Wasserfahrzeugen und schwimmenden Anlagen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
- Herstellung von Waffen und Munition (z. B. Torpedorohre, Torpedos), siehe 25.30.0
- Werksüberholung von militärischen Schiffs- und Wasserfahrzeugmotoren, siehe 28.11.1
- Bau von zivilen Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen, siehe 30.11.0
- Herstellung von Schlauchbooten und Flößen für Freizeit und Sport, siehe 30.12.0

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2025 - wz2008
wz2025 Inhalt wz2008
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
30.13.0 Bau von Kriegsschiffen Bau von Kriegsschiffen ex 30.11.0 Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)
wz2025 - gp2019a
wz2025 Inhalt gp2019a
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
30.13.0 Bau von Kriegsschiffen 3011 10 000 Kriegsschiffe

Stichwörter

  • Bau von Kriegsschiffen
  • Kriegsschiffe, Herstellung

Ebene

Ebene 5: Unterklasse