Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel

Vorläufige Fassung der Erläuterungstexte (Stand vom 03.07.2025)
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Holzwaren (z. B. Bauholz, Sperrholz, Furniere, Behältnisse aus Holz, Fußbodenbeläge aus Holz, Holzbinder, vorgefertigte Gebäude aus Holz, die Herstellung fester Brennstoffe aus pflanzlicher Biomasse und die Veredelung von Holzwaren). Die Produktionsverfahren umfassen Sägen, Hobeln, Profilieren, Laminieren und Zusammenbau von Holzerzeugnissen, ausgehend von in Blöcke geschnittenen Rundhölzern oder Bauholz, das geschnitten oder von Drehmaschinen oder anderem Werkzeug bearbeitet wird. Das Bauholz oder andere bearbeitete Holzteile können anschließend gehobelt oder geglättet und zu Fertigerzeugnissen zusammengebaut werden (z. B. Behälter aus Holz).

Abgesehen von den Sägewerken richtet sich die Untergliederung dieser Abteilung im Wesentlichen nach den jeweils hergestellten Erzeugnissen.
Diese Abteilung umfasst nicht die Herstellung von Möbeln (siehe 31.00) oder den Einbau von Konstruktions- und Ausbauelementen aus Holz usw. (siehe 43.32.2, 43.33.0 und 43.35.0).

Abgrenzung

Ebene

Ebene 2: Abteilung