Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008
Klassifikationsstruktur
Klassifikationsstruktur überspringen85.4 Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
Detailinformationen
Diese Gruppe umfasst das Abhalten von post-sekundärem, nicht tertiärem Unterricht und Kursen und die Erteilung von Abschlüssen auf Bachelor-, Graduierten- und Postgraduiertenebene. Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss mindestens der Sekundarstufe II.
Diese Gruppe umfasst nicht:
– Erwachsenenbildung nach der Definition in Gruppe 85.5
– Erwachsenenbildung nach der Definition in Gruppe 85.5
Abgrenzung
Kurztitel
Tertiärer u.post-sekun-
därer,n.tert.Unterricht
Mitteltitel
Tertiärer u.post-sekundärer,n.tert.Unterricht
Langtitel
Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
Ebene
Ebene 3: Gruppe
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