Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

85.4 Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht

Diese Gruppe umfasst das Abhalten von post-sekundärem, nicht tertiärem Unterricht und Kursen und die Erteilung von Abschlüssen auf Bachelor-, Graduierten- und Postgraduiertenebene. Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss mindestens der Sekundarstufe II.
Diese Gruppe umfasst nicht:
– Erwachsenenbildung nach der Definition in Gruppe 85.5

Abgrenzung

Kurztitel

Tertiärer u.post-sekun- därer,n.tert.Unterricht

Mitteltitel

Tertiärer u.post-sekundärer,n.tert.Unterricht

Langtitel

Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht

Ebene

Ebene 3: Gruppe