Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

91.20.0 Arbeitnehmervereinigungen

Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter Maßnahmen durch Organisation. Hierzu gehören auch die Tätigkeiten von auf einzelne Betriebe beschränkten Gewerkschaften, Gewerkschaftsvereinigungen und gewerkschaftlichen Organisationen, die nach fachlichen, regionalen, strukturellen oder anderen Kriterien in Einzelgewerkschaften gegliedert sind.

Gegenüberstellung

wz2008 - wz2003
wz2008 Inhalt wz2003
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
94.20.0 Arbeitnehmervereinigungen Arbeitnehmervereinigungen 91.20.0 Arbeitnehmervereinigungen
gp2002 - wz2003
gp2002 Inhalt wz2003
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
- 91.20.0 Arbeitnehmervereinigungen
wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
91.20.0 Arbeitnehmervereinigungen Arbeitnehmervereinigungen 91.20.0 Gewerkschaften

Stichwörter

  • Arbeitnehmervereinigungen
  • Beamtenbund
  • Gewerkschaften
  • Gewerkschaftsvereinigungen
  • Industriegewerkschaften

Kurztitel

Arbeitnehmervereinigungen

Mitteltitel

Arbeitnehmer- vereinigungen

Langtitel

Arbeitnehmervereinigungen

Ebene

Ebene 6: Unterklasse