Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

91.20.0 Gewerkschaften

Diese Unterklasse umfaßt:
– Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter Maßnahmen durch Organisation. Hierzu gehören auch die Tätigkeiten von auf einzelne Betriebe beschränkten Gewerkschaften, Gewerkschaftsvereinigungen und gewerkschaftlichen Organisationen, die nach fachlichen, regionalen, strukturellen oder anderen Kriterien in Einzelgewerkschaften gegliedert sind.

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
91.20.0 Arbeitnehmervereinigungen Arbeitnehmervereinigungen 91.20.0 Gewerkschaften

Stichwörter

  • Arbeitnehmervereinigungen
  • Beamtenbund
  • Gewerkschaften
  • Gewerkschaftsvereinigungen
  • Industriegewerkschaften

Kurztitel

Gewerkschaften

Mitteltitel

Gewerkschaften

Langtitel

Gewerkschaften

Ebene

Ebene 6: Unterklasse