Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

91.11.1 Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen)

Diese Unterklasse umfaßt:
– Tätigkeiten von Organisationen, die sich im wesentlichen mit der Entwicklung und Förderung eines bestimmten Wirtschafts- oder Handelszweigs, einschließlich der Landwirtschaft, oder - ohne Berücksichtigung von Wirtschaftszweigen - mit dem Wirtschaftswachstum und der wirtschaftlichen Situation eines bestimmten geographischen Gebiets oder einer bestimmten Gebietskörperschaft befassen. Hier eingeordnet sind auch Vereinigungen von solchen Verbänden. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die Informationsverbreitung, die Vertretung vor staatlichen Stellen und die Öffentlichkeitsarbeit:
● Tätigkeiten von Wirtschaftsvereinigungen, Innungs- und Fachverbänden

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
91.11.1 Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen) Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen) 91.11.1 Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen)

Stichwörter

  • Bundesverband der Deutschen Industrie
  • Deutscher Industrie- und Handelstag
  • Fachverbände der Industrie, des Handels, des Handwerks
  • Handelsverbände
  • Handwerksverbände
  • Industrieverbände
  • Innungsverbände
  • Landwirtschaftsverbände
  • Normenausschüsse (Wirtschaftsverbände)
  • Waldbesitzerverbände
  • Weinbauverbände
  • Wirtschaftsverbände
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks

Kurztitel

Wirtschaftsverbände (oh.öff.rechtl.)

Mitteltitel

Wirtschaftsverbände (oh.öff.rechtl.)

Langtitel

Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen)

Ebene

Ebene 6: Unterklasse