Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

74.50.2 Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften

Diese Unterklasse umfaßt:
– Personalleasing:
● zeitweise Überlassung von Arbeitnehmern von einem Arbeitgeber (Verleiher) an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher), wobei die Entlohnung durch den Verleiher erfolgt
Diese Unterklasse umfaßt nicht:
– Personalleasing in der Landwirtschaft (s. 01.4)
– Vermittlungsagenturen (s. 74.84.8)
– Rollenbesetzung für Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen (s. 92.72.2)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
74.50.2 Überlassung von Arbeitskräften Überlassung von Arbeitskräften 74.50.2 Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften

Stichwörter

  • Arbeitskräfteüberlassung, gewerbsmäßige (nicht Vermittlungsagenturen, Personalleasing in der Landwirtschaft)
  • Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften (nicht Vermittlungsagenturen, Personalleasing in der Landwirtschaft)
  • Leiharbeitnehmerüberlassung, gewerbsmäßige (nicht Vermittlungsagenturen, Personalleasing in der Landwirtschaft)
  • Personalleasing
  • Zeitarbeit (Überlassung von Arbeitskräften)
  • Überlassung von Arbeitskräften, gewerbsmäßige (nicht Vermittlungsagenturen, Personalleasing in der Landwirtschaft)

Kurztitel

Gewerbsm.Überlassung v. Arbeitskräften

Mitteltitel

Gewerbsm.Überlassung v.Arbeitskräften

Langtitel

Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften

Ebene

Ebene 6: Unterklasse