Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

74.11.2 Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat

Diese Unterklasse umfaßt:
– Wahrnehmung der Interessen von Parteien in allen Rechtsfragen, auch gegenüber einer anderen Partei, durch Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat oder unter deren Aufsicht, auch vor allen nationalen und internationalen Gerichten oder sonstigen nationalen und internationalen Institutionen, insbesondere auch Justiz- und Verwaltungsstellen:
● Beratung und Vertretung in Zivilverfahren
● Beratung und Vertretung in Strafverfahren
– Beratung in arbeitsrechtlichen Streitfällen
– Beratung in Streitfällen des öffentlichen und internationalen Rechts
– Beratung in Streitfällen des Sozialrechts
Diese Unterklasse umfaßt nicht:
– Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Geschäftsführung und Belegschaft (s. 74.14.1)
– Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
74.11.2 Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat 74.11.2 Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat

Stichwörter

  • Anwaltskanzleien (Rechtsanwaltskanzleien) ohne Notariat
  • Prozeßvertretung durch Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat
  • Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat
  • Rechtsanwälte (selbständige; ohne Notariat)
  • Strafverteidigung durch Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat

Kurztitel

Rechtsanwaltskanzleien oh.Notariat

Mitteltitel

Rechtsanwaltskanzleien oh.Notariat

Langtitel

Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat

Ebene

Ebene 6: Unterklasse