Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

63.23.2 Landeplätze für Luftfahrzeuge

Diese Unterklasse umfaßt:
– Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
● Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Landeplatzbereich
● Betrieb von Segelfluggeländen

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
63.23.2 Landeplätze für Luftfahrzeuge Landeplätze für Luftfahrzeuge 63.23.2 Landeplätze für Luftfahrzeuge

Stichwörter

  • Flugplatzbetriebe
  • Flugverkehrsüberwachung im Landeplatzbereich
  • Landeplätze für Luftfahrzeuge
  • Segelfluggelände
  • Sportflugplätze

Kurztitel

Landeplätze f. Luftfahrzeuge

Mitteltitel

Landeplätze f.Luftfahrzeuge

Langtitel

Landeplätze für Luftfahrzeuge

Ebene

Ebene 6: Unterklasse