Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

45.25.4 Gerüstbau

Diese Unterklasse umfaßt:
– spezielle Tätigkeiten im Hochbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern:
● Auf- und Abbau von Gerüsten einschließlich deren Vermietung
Diese Unterklasse umfaßt nicht:
– Vermietung von Gerüsten ohne Auf- und Abbau (s. 71.32.0)

Abgrenzung

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
45.25.4 Gerüstbau Gerüstbau 45.25.4 Gerüstbau

Stichwörter

  • Abbau von Gerüsten (auch zu Verleihzwecken)
  • Aufbau von Gerüsten (auch zu Verleihzwecken)
  • Aufstellung von Gerüsten (auch zu Verleihzwecken)
  • Gerüstbau (Aufstellen von Gerüsten, auch zu Verleihzwecken)
  • Holzgerüstbau (Aufstellen von Gerüsten, auch zu Verleihzwecken)
  • Spezialbau (Gerüstbau)
  • Stahlrohrgerüstbau (Aufstellen von Gerüsten, auch zu Verleihzwecken)
  • Tribühnenbau (Aufstellen von Tribühnen, auch zu Verleihzwecken)

Kurztitel

Gerüstbau

Mitteltitel

Gerüstbau

Langtitel

Gerüstbau

Ebene

Ebene 6: Unterklasse