Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993

Klas­si­fi­ka­tions­struk­tur

22.31.0 Vervielfältigung von bespielten Tonträgern

Diese Unterklasse umfaßt:
– Vervielfältigung von Schallplatten, Compact Discs und Bändern mit Musik- oder sonstigen Tonaufnahmen anhand von Originalkopien

Gegenüberstellung

wz2003 - wz1993
wz2003 Inhalt wz1993
Typ Schlüssel Titel Typ Schlüssel Titel
22.31.0 Vervielfältigung von bespielten Tonträgern Vervielfältigung von bespielten Tonträgern 22.31.0 Vervielfältigung von bespielten Tonträgern

Stichwörter

  • Brennen von CDs
  • Compact Discs (Tonträger), bespielte, Vervielfältigung
  • Kassettentonbänder, bespielte, Vervielfältigung
  • Musikkassetten, bespielte, Vervielfältigung
  • Schallplatten, Vervielfältigung
  • Tonträger, bespielte, Vervielfältigung
  • Vervielfältigung von bespielten Tonträgern
  • Überspielen von Tonträgern

Kurztitel

Vervielfältigung v. bespielten Tonträgern

Mitteltitel

Vervielfältigung v.bespielten Tonträgern

Langtitel

Vervielfältigung von bespielten Tonträgern

Ebene

Ebene 6: Unterklasse